SPD will Wahlrecht verschenken – ohne jegliche Gegenleistung

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Bei der letzten Ratssitzung in Braunschweig am 22. September ging es auch um die Verabschiedung einer Resolution zum Thema „Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten – Integration durch politische Beteiligung“ – so der Text des interfraktionellen Antrags von SPD, B90/Grüne, Linkspartei und FDP.

Aufgrund der ungeklärten rechtlichen Punkte, es ist wahrscheinlich gar nicht möglich ein teilweises Wahlrecht einzuräumen, wurde der Antrag zurück in den Integrationsausschuss verwiesen. Die SPD scheint damit nicht einverstanden zu sein.

Fraktionsvorsitzender Manfred Pesditschek schrieb in einem Brief an die Migrationsverbände (Quelle: SPD-Homepage):

„Die SPD betrachtet das Wahlrecht als ein Menschenrecht für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich nicht nur vorübergehend in Braunschweig aufhalten – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Deshalb beteiligten wir uns an einem interfraktionellen Antrag, der dem Rat der Stadt zur Abstimmung vorgelegt wurde.“

Das würde also bedeuten, wir bräuchten gar keine Deutsche Staatsangehörigkeit mehr und damit auch keinen Deutschen Staat!? Was zeichnet eine Demokratie denn aus? Das Verschenken von Wahlrechten auf allen Ebenen? Das kann es doch nun wirklich nicht sein. So erreicht man keine Integration und auch keine wirkliche Partizipation. Integration bedeutet in der Konsequenz die Einbürgerung und dies sollte das Ziel aller Integrationsbemühungen sein. Wenn schon vorher alle Bürgerrechte verschenkt werden, gäbe es auch keinen Grund mehr für Migranten sich einbürgern zu lassen. Aber gerade die Einbürgerung kann zumindest rudimentär sicherstellen, dass die Grundwerte unserer Demokratie verstanden und akzeptiert worden sind. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für die Integration in die deutsche Gesellschaft.

Hier der Original-Text der Resolution:

Der Rat der Stadt Braunschweig unterstützt die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für alle Migranten und Migrantinnen!

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unseres Grundgesetzes. Viele demokratische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der Einwohner und Einwohnerinnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen. In Deutschland leben gegenwärtig ca. 4,5 Millionen Ausländer und Ausländerinnen, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen haben. Sie sind Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören – so genannte Drittstaatler.

Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, auch nur einen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migranten und Migrantinnen mit dem Land in dem sie leben und damit letztlich für den Erfolg von Integrationsprozessen ist das kommunale Wahlrecht eine wichtige Bedingung. Es ermöglicht demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeldes. Der Ausschuss für Integrationsfragen unterstützt deshalb die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Migranten und Migrantinnen. Er bittet den Rat der Stadt Braunschweig, Bundestag und Bundesrat aufzufordern, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen, um das „Kommunale Wahlrecht für Alle“ einführen zu können.

Damit bleibt die Stadt Braunschweig der Grundlage ihres interkulturellen Leitbildes treu, in dem es heißt: Alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger haben einen gleichberechtigten Zugang zu den Bereichen Bildung, Arbeit, Wirtschaft, Wohnen, Politik, Gesundheit und Kultur. Sie partizipieren gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben. und setzt weiter ernst gemeinte Integration fort.

Braunschweig, 17.08.2009

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