Hessen will Koma-Saufen bei Jugendlichen nicht hinnehmen

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Wie die FAZ am 26.März 2009 berichtete, will das Land Hessen jugendliche Testkäufer einsetzen, um die Einhaltung der Abgabevorschriften von Alkohol an Jugendliche zu kontrollieren. Als Test-Kommune soll eventuell Wiesbaden dienen. Wie Testkäufe in Braunschweig gezeigt hatten, wurde zu einem erheblichen Teil an minderjährige Jugendliche Alkohol verkauft, obwohl dies verboten ist.

Aufgrund massiver Kritik hatte 2007 Bundesministerin Ursula von der Leyen auf ein entsprechendes Gesetzesvorhaben verzichtet. Ihre Absicht war es damals, jugendliche Testkäufer im Alter zwischen 14 und 18 Jahren im Beisein von Amtspersonen einzusetzen, um Händler zu überführen, die gegen das Verkaufsverbot für harte alkoholische Getränke, Zigaretten, Gewaltfilme oder Killerspiele an Minderjährige verstoßen. Der Kinderschutzbund hatte damals das Anliegen kategorisch abgelehnt, weil man Angst hatte, dass Jugendliche lediglich benutzt würden, um Erwachsenen Fallen zu stellen. Die Praxisergebnisse zeigen jedoch, dass der Einsatz jugendlicher Testkäufer ein richtiger Weg ist, um die Abgabe des Alkohols zu verhindern. Nur so kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert werden.

Was zur Zeit allerdings noch vergessen wird, sind Testkäufe von Gewaltfilmen und Killerspielen. Hierfür muss es ebenfalls möglich sein, für die Testkäufe Jugendliche einzusetzen.

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