Finanzausschuss stimmt Vergleichsvereinbarung zum PPP-Projekt Schulsanierung zu

0
77

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses wurde der Verwaltungsvorlage (DS 14601/11) mehrheitlich zugestimmt. Nach einer kontroversen Diskussion, in der insbesondere die BIBS und die Partei B90/Grüne sowie die Linken Ihre Ablehnung bekundeten, konnte die Vorlage mit der Mehrheit von CDU und FDP beschlossen werden.

Die Verwaltung konnte das Vergleichsangebot plausibel erklären:

Gegenüber der Situation zum Zeitpunkt der Angebotsauswertung und Vorbereitung der Ratsentscheidung ist das Zinsniveau für die langfristige Finanzierung um rund 1,1%punkte gesunken. Dies bedeutet nach den Berechnungen der DKC bezogen auf das Angebot der Hochtief aktuell eine Zinsersparnis im Gesamtbarwert von rund EUR 7,6 Mio. oder eine jährliche Haushaltsentlastung von rund EUR 690.000,00. Es ist daher haushaltspolitisch dringend angeraten, dieses aktuelle, historisch niedrige Zinsniveau zu nutzen und zur verbindlichen Finanzierungsgrundlage des Projektvertrages über seine gesamte 25jährige Laufzeit zu machen. Mit dieser Zinsersparnis könnte die im Vergleich mit der SKE vereinbarte einmalige Ausgleichszahlung von EUR 500.000,00 bereits im ersten Jahr der Projektfinanzierung mehr als kompensiert werden.

Es ist heutzutage fast üblich, dass man als unterlegenes Unternehmen die Schlichtungsstelle und ggf. auch den Rechtsweg einschlägt, wenn man mit dem Zuschlag an ein anderes Unternehmen nicht einverstanden ist. Solche möglichen Rechtsstreitigkeiten können sich über Monate, ja sogar Jahre hinziehen, in denen nichts passieren darf. Insofern ist es durchaus ein probates Mittel ein Vergleichsverfahren anzustreben, dass hier zugegebener Maßen einen relativ hohen Betrag vorsieht. Auf der anderen Seite kann durch den Zeitvorteil der erreicht wird, ein guter niedriger Zinssatz für die Finanzierung abgeschlossen und somit Geld gespart werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein