Schuldenbremse soll in die Hauptsatzung

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Die Eurokrise hat es gezeigt, wenn man sich keine Grenzen setzt, dann gerät der Finanzhaushalt schnell aus den Fugen, so wie in Griechenland. Das es nicht soweit kommen muss, zeigt unsere Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben wurde. In Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes werden die Bedingungen für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt festgesetzt. Es gibt ein Verbot der Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich. Dieser Regelung ist es zu verdanken, dass Deutschland viel besser dasteht in der Krise, als andere Euro-Länder, die ihre Defizite durch neue Kredite ausgleichen. Warum sollte man so eine erfolgreiche Regelung nicht auch auf die ständig jammernden und hochverschuldeten Kommunen ausweiten?

Unser Oberbürgermeister hatte Ende August, also kurz vor der Wahl, einen Anlauf genommen und den Punkt zur Diskussion gestellt, aber SPD und Grüne lehnten damals ab. Die Grünen bezeichneten die Forderung sogar als „inkompetentes Wahlkampfgetöse“. Doch die Realität zeigt, wir benötigen solche Schranken, quasi als Selbstschutz. Auch der Hinweis, die Schuldenaufnahme für Kommunen sei in der Niedersächsischen Kommunalverfassung geregelt, hält ja scheinbar keine Kommune davon ab, neue Schulden zu machen.

Insgesamt hat das Thema nicht an Wichtigkeit verloren, eher im Gegenteil. Nach wie vor handelt es sich um eine ausgezeichnete Idee, um unsere Stadt vor neuer Verschuldung zu schützen, auch wenn es sich bei der Aufnahme in die Hauptsatzung „nur“ um eine Art freiwillige Selbstverpflichtung handelt, hätte sie doch begrenzende Wirkung auf das Ausgabeverhalten des Rates und der Verwaltung.

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